FAQ

Persönliche Daten

Ich bin umgezogen, wie teile ich meine neue Anschrift mit?

Antwort: Nutzen Sie das Kontaktformular unserer Homepage oder senden Sie uns Ihre neue Adresse in schriftlicher Form als Brief oder Fax unterschrieben zu. Nur durch die Kenntnisnahme Ihrer neuen Anschrift können wir gewährleisten, dass unsere Post Sie erreicht.

Beitritt

Wie organisiere ich die Ablage aller Unterlagen meine Beteiligung betreffend?

Antwort: Wir helfen Ihnen dabei. Auf Wunsch senden wir Ihnen einen kostenlosen Fondsordner zu. Das Bestellformular erhalten Sie zusammen mit dem Annahmeschreiben bzw. können Sie sich im Downloadbereich herunterladen. Noch einfacher und schneller funktioniert die formlose Anforderung des Fondsordners über unser Kontaktformular.

Auszahlungen

Wie teile ich die Änderung meiner Bankverbindung mit?

Antwort: Es handelt sich bei der Änderung Ihrer Bankverbindung um besonders sensible Daten. Aus diesem Grund brauchen wir eine von Ihnen persönlich unterzeichnete Änderungsmitteilung in schriftlicher Form als Brief oder Fax.

Zu welchem Zeitpunkt erfolgen die Auszahlungen?

Antwort: Der geplante Zeitpunkt der Auszahlung und die prozentuale Höhe bezogen auf Ihre Beteiligung sind aus dem aktuellen Geschäftsbericht ersichtlich. Der genaue Auszahlungsbetrag und der Zeitpunkt der Auszahlung werden Ihnen in einer gesonderten Auszahlungsankündigung zwei Wochen vor Auszahlung mitgeteilt.

Einzahlungen

Wann habe ich die Einzahlung zu leisten?

Antwort: Die Einzahlung wird mit Annahme Ihrer Beitrittserklärung fällig und ist innerhalb von 10 Banktagen auf das Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft zu leisten.

Handelsregister


Ich möchte mich in das Handelsregister eintragen lassen. Was ist zu tun?

Antwort: Die Eintragung in das Handelsregister Hamburg ist von der Geschäftsführung des Fonds bei einem Hamburger Notar zu beantragen. Wir benötigen dafür von Ihnen eine Handelsregistervollmacht. Wenden Sie sich an uns. Wir senden Ihnen gern eine Handelsregistervollmacht zu. Ihre Unterschrift auf der Vollmacht ist von einem Notar öffentlich zu beglaubigen. In einigen Bundesländern darf die öffentliche Beglaubigung alternativ von einer dafür bestimmten Amtsperson erfolgen. Dies ist möglich:

  • in Hessen vom Ortsgerichtsvorsteher
  • in Reinland-Pfalz vom Oberbürgermeister sowie der Gemeinde- und Stadtverwaltung.
  • in Baden-Württemberg vom Ratsschreiber

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